BGH V - Wärmecontracting ohne vertragliche Vereinbarung @21.06.2009
Nachdem wir in den letzten Jahren Einiges an Fortbildung und Beratung für unsere Vermietermandanten im Bereich Wärmecontracting auf die Beine gestellt haben, lag uns dieser Fall besonders am Herzen:
Mit Urteil vom 20.06.2007 -VIII ZR 244/06- hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kosten für Wärmecontracting dann nicht umlagefähig sind, wenn das Wärmecontracting zwar bereits bei Mietbeginn vorhanden war, dazu aber keinerlei vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Jetzt steht es (was meine Fälle angeht) mittlerweile 4:0 beim BGH. Für uns… Das freut doch!
Fortbildung Wärmecontracting für Anwälte @13.05.2007
Am 11.05.2007 hielten RAin Dohmen und RA Ziemann vor etwa 50
Berliner Anwältinnen und Anwälte der Arbeitsgemeinschaft
Mietrechtspraktiker ein Referat zum Thema Wärmecontracting.
RAin Dohmen fasste in sehr übersichtlicher Form die recht
unübersichtliche Rechtsprechung des BGH und einige unveröffentlichte
Entscheidungen Berliner Amtsgerichte und des LG Berlin zu diesem Thema
zusammen.
RA Ziemann strukturierte die lebhafte Diskussion und wies darauf
hin, dass beim Wärmecontracting die Gewährleistungsrechte des Mieters
entgegen weitläufiger Ansicht nicht besonders beeinträchtigt werden.
Durch die mittlerweile langjährige Beratungs- und Prozesstätigkeit unserer Kanzlei in diesem Bereich haben wir einen ungetrübten Blick auf die Problematik und konnten den Kolleginnen und Kollegen einige Anregungen vermitteln.